Widerstand aus Verantwortung
Wo der Gehorsam endet
Warum Laien initiativ werden dürfen und müssen
Jede Gemeinschaft braucht ihre Ordnung, Die Grundsätze dafür folgen unmittelbar aus der Natur des Menschen; die Theologie nennt sie daher das natürliche göttliche Recht, weil sie dem Schöpferwillen Gottes entsprechen. Diese Prinzipien dürfen von niemandem missachtet werden und können von keiner menschlichen Instanz, weder vom Staat noch von einer Kirchenleitung, aufgehoben oder abgeändert werden. Sie bedürfen allerdings der Konkretisierung durch das menschliche Recht, das geschichtlichen Veränderungen unterliegt. Wo dieses aber dem natürlichen Recht widerspricht, entsteht eine „ungerechte" Ordnung. Ihr gegenüber endet der Gehorsamsanspruch und ist Widerstand berechtigt.
Ob das im konkreten Fall zutrifft, muss entscheiden, wer davon betroffen ist. Niemand kann dem Einzelnen diese Gewissensentscheidung abnehmen. Diejenigen, gegen deren Verhalten sich der Widerstand richtet, sind aber mit Sicherheit nicht dazu befugt.
Was Widerstand rechtfertigt
Zu den Gründen berechtigten Widerstands in der Kirche zählen heute: Die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch Eingriffe in die Autonomie der Ortskirchen; die Verletzung von Menschen- und Christenrechten vom Pflichtzölibat (einschließlich des Amtsverlusts von verheirateten Priestern) über die Diskriminierung der Frauen durch Ausschluss von den kirchlichen Ämtern bis zu den Eingriffen in die höchstpersönlichen Fragen der Familienplanung und des Sexuallebens.
Hierher gehört weiters die Verweigerung des Zugangs zu den Sakramenten für wiederverheiratete Geschiedene ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls, ebenso die pastorale „Unterversorgung", weil diese durch die Wiedereinstellung von verheirateten Priestern und die Weihe von viri probati und feminae probatae , sowie durch die Beauftragung von Diakonen, PastoralassistentInnen und Laien rasch behoben werden könnte.
Gleichermaßen müssen Verbote abgelehnt werden, die Eucharistie so zu feiern, wie es unter den jeweils kulturellen Bedingungen als angemessen und „würdig" erscheint. Dazu zählen unter anderem der Zwang zur „Mundkommunion", die Verbannung der Frauen aus dem „Altarraum" und das Verbot der „Laienpredigt".
Wider die Untätigkeit der Zuschauer
Alle Übelstände in Staat und Kirche resultieren nicht nur aus den Versäumnissen derer, die sie verursachen, sondern auch aus der Untätigkeit derer, die zuschauen und sie geschehen lassen. Also dürfen wir die Hände nicht in den Schoß legen und darauf warten, dass Gott ohne unser Zutun an der Kirche das Wunder der Erneuerung vollzieht.