Kirchenfinanzierung

Die Laieninitiative setzt sich für eine nachhaltige Sicherung der Kirchenfinanzierung ein. Die derzeitige Finanzierung erfolgt durch ein Gesetz aus der nationalsozialistischen Zeit. Dieses Kirchensteuergesetz hatte nicht das Wohl der vier Kirchen, sondern "einen vernichtenden Schlag" gegen diese als Ziel im Auge, es zwingt die Kirche zur Eintreibung über eigene Inkassobüros (Kirchenbeitragsstellen), wobei alle, die sich als Getaufte bekennen, durch dieses NS-Gesetz zur Zahlung verpflichtet wurden. Das Gesetz gilt auch für Evangelische (AB), Reformierte (HB) und Altkatholiken. Durch Klagen und Pfändungen mit Hilfe staatlicher Gerichte ist keine Trennung von Kirche und Staat gegeben, wie oft behauptet wird.

Seit dem 2. Weltkrieg schrumpft die von der Statistik ausgewiesene Zahl der Katholiken in Österreich kontinuierlich (89% im Jahr 1950 auf 54% im Jahr 2022) und sollte die Kirchenleitung eigentlich alarmieren und zum Handeln motivieren. Das Ärgernis des österreichischen Kirchensteuergesetzes veranlasst insbesondere Jugendliche zur Abmeldung von der Kath. Kirche ("Kirchenaustritt"). Dass dies nicht so sein muss, zeigt die Entwicklung z. B. in Südtirol, wo der statistische Anteil der Katholiken an der Gesamtbevölkerung (96%) seit dem 2. Weltkrieg praktisch konstant geblieben ist. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Anteil der Gläubigen, sondern daran, dass in z. B. Südtirol seit 1984 das italienische Modell der Steuerwidmung gilt.

Die Widmung eines Teils des Steueraufkommens wie in Italien wäre eine Alternative. Nach diesem erfolgt die Kirchenfinanzierung durch Widmung eines kleinen Teiles (0,8%) aus dem Lohn- bzw. Einkommenssteueraufkommen, also nicht eines Teils der persönlichen Steuerleistung. Das wurde als Trennung von Kirche und Staat begründet, weil der Bürger allein über die Widmung entscheidet. Die Steuerzahler/innen können dabei wählen, ob sie diesen Teil einer der anerkannten Kirchen oder dem Staat zukommen lassen. Wer keine Steuer bezahlt, darf auch widmen.

Durch diese vorteilhafte Form der Finanzierung können nicht nur die Kirchenaustritte vermieden, sondern auch Verwaltungskosten eingespart werden, die in Österreich durch die kircheneigenen, personalintensiven Inkassobüros 10 - 15% (bis ca. 75 Mill. €) betragen.

Wir brauchen in Österreich eine religionsneutrale Reform der Kirchenfinanzierung für alle anerkannten Kirchen, die keinen staatlichen finanziellen Anreiz zum Austritt bietet und so die Finanzierung nachhaltig sichert.

Die Laieninitiative hat mit a.o.Univ.-Prof. Dr. Rudolf Höfer einen ausgewiesenen Experten für die sehr unterschiedliche Kirchenfinanzierung in Europa im Team und setzt sich für eine Steuerwidmung anstelle von eigenen kirchlichen Inkassobüros ein.

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